Adoption ist eine Beziehung, die durch die Entscheidung des Richters begründet wird und ähnliche Ergebnisse wie natürliche familiäre Bindungen hervorbringt. Dies ist in den TMK-Artikeln 305–320 geregelt.
Adoption von Minderjährigen (TMK Artikel 305)
- Der Minderjährige muss seit mindestens einem Jahr betreut werden
- Wird trainiert
- Die Adoption erfolgt zugunsten des Minderjährigen
- Die Interessen anderer Kinder sollten nicht auf unfaire Weise beeinträchtigt werden
Bedingungen für den Adoptor
- Verheiratete Paare: Mindestens 5 Jahre verheiratet oder beide über 30 Jahre alt (TMK-Artikel 306)
- Einzeladoption: Über 30 Jahre alt sein (TMK-Artikel 307)
- Altersunterschied: Der Adoptierende muss mindestens 18 Jahre älter sein als die adoptierte Person
- Einwilligung der Eltern des Minderjährigen (TMK-Artikel 309)
Adoption von Erwachsenen (TMK-Artikel 313)
Erwachsene können auch adoptiert werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Körperlich oder geistig behindert sein und ständige Hilfe benötigen und seit mindestens 5 Jahren vom Adoptierenden betreut werden
- Betreuung und Erziehung durch den/die Adoptierende/n für mindestens 5 Jahre, als er/sie jung war
- Vorliegen sonstiger berechtigter Gründe und mindestens 5 Jahre gemeinsames Zusammenleben im Haushalt
Prozess
Folgen (TMK Artikel 314)
- Eine adoptierte Person gilt als Nachkomme des Adoptierenden
- Der Nachname wird an den Adoptierenden übertragen
- Die familiäre Beziehung des Minderjährigen zu seinen Eltern endet (Blutsbande bleiben bestehen, rechtliche Bindungen enden)
- Es entsteht das Recht auf Erbschaft
Stornierung (TMK Artikel 317)
Eine Adoption, die ohne rechtliche Voraussetzungen erfolgt, kann annulliert werden. Dauer: 1 Jahr (ab dem Lernen), 5 Jahre (ab der endgültigen Entscheidung).
Zuständiges Gericht
Familiengericht, Wohnort des Adoptierenden.
Der Adoptionsprozess ist langwierig und heikel. Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht wird empfohlen.