Die private Unfallversicherung zahlt Entschädigung für Tod/Invalidität aufgrund eines Unfalls.
Abdeckung
- Unfalltod
- Dauerhafte Invalidität infolge eines Unfalls (anteilig)
- Krankenhauskosten infolge eines Unfalls
- Vorübergehende Invalidität (einige Policen)
Versichert Art
- Einzelversicherung
- Gruppenversicherung (für den Arbeitnehmer des Arbeitgebers)
Invaliditätssatz
- Definiert in der Verordnung (Prozentsatz für jedes Glied)
- Gutachten (Forensic Medicine Institute)
- Entschädigung: Versicherungssumme × Invaliditätssatz
Schaden Ablehnung
- Beteiligung an einer Straftat
- Gefährliche Aktivität
- Alkohol-/Drogenbeteiligung
- Vorsätzliche Schädigung
Unterschied bei Arbeitsunfällen
- Arbeitsunfall im Rahmen des SSI
- Zusätzlicher Schutz bei Personenunfällen
- Beide können in Anspruch genommen werden
Oberster Gerichtshof 11. HD
11. HD geht davon aus, dass die Definition von „Unfall“ in der privaten Unfallversicherung weit ausgelegt werden sollte und dass bei plötzlichen Todesfällen aus unbekannter Ursache eine Entscheidung zugunsten des Versicherten getroffen wird.
Anwalt für Versicherungsrecht wird empfohlen.