Die Staatsanwaltschaft ist die Institution, die die Ermittlungen durchführt, nachdem sie von der Straftat Kenntnis erhalten hat.
Ermittlungsschritte
- Anzeige wegen Straftat/Auf frischer Tat
- Staatsanwalt prüft die Akte
- Beweismittelerhebung (Polizei/Gendarmerie)
- Erklärung des Verdächtigen/Angeklagten
- Opfer Stellungnahme
- Sachverständiger Zeugenbericht
- Entscheidung (Einreichen einer Klage / Nicht-Strafverfolgung)
Entscheidung über die Nicht-Strafverfolgung
- Unzureichende Beweise
- Es liegt keine Straftat vor
- Keine Beschwerde (sofern erforderlich)
- Einspruch: Strafgericht des Friedens innerhalb von 15 Tage
Anklageschrift
- Ausreichende Beweise und Tatbestandsaufnahme
- An das Gericht geschickt
- Rückgabe der Anklage ist möglich (Unvollständigkeit)
Rechte des Opfers
- Beauftragung eines Anwalts
- Beweise vorlegen
- Erklärung
- Einspruch gegen die Entscheidung von Nicht-Strafverfolgung
Oberster Gerichtshof CGK
CGK, der Staatsanwalt Er akzeptiert, dass „objektive Ermittlungen“ durchgeführt werden sollten und dass sowohl das Opfer als auch der Verdächtige fair und sorgfältig behandelt werden sollten.
Strafverteidigung wird empfohlen.