Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die bei Tod des Versicherten an den Anspruchsberechtigten auszahlt.
Typische Gründe für die Ablehnung
- Vorerkrankungen (Eingabeerklärung reicht nicht aus)
- Selbstmord (normalerweise 2 Jahre Wartezeit)
- Gefährliche Aktivität (Fallschirmspringen, Tauchen usw.)
- Während der Beteiligung an einer Straftat Tod
Meldepflicht
- Alle Krankheiten müssen im Vertragsstadium gemeldet werden
- Bewusstes Verschweigen: Grund der Vertragsauflösung
- Unkenntnis ist umstritten (Oberster Gerichtshof zugunsten des Versicherten)
Selbstmord-Ausnahme
- Regelung: 2 Jahre Wartefrist
- Selbstmord wird auch nach 2 Jahren bezahlt Jahre
- Beweislast beim Versicherer
Begünstigter
- In der Police angegebene Person(en)
- Ehegatte, Kind, Eltern
- Gesetzliche Erben, falls nicht angegeben
Oberster Gerichtshof 11. HD
11. HD akzeptiert, dass der Versicherer den Anspruch auf eine „Vorerkrankung“ mit konkreten medizinischen Beweisen nachweisen muss und dass ein bloßer Anspruch nicht ausreicht.
Fristen
- Benachrichtigung: 30 Tage nach dem Tod (gemäß der Police)
- Verjährungsfrist für Klagen: 2 Jahre/10 Jahre
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