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Periode von Iddah (TMK Artikel 132) und die Argumente für ihre Abschaffung

9 Nisan 2026 Familienrecht 2 dk okuma 51 görüntülenme Son güncelleme: 8 Mayıs 2026

Iddat-Zeit ist die in Artikel 132 des TMK geregelte Wartezeit von 300 Tagen für eine Frau, deren Ehe geendet hat, um erneut zu heiraten. Die Frist ist vorgesehen, um einen Eingriff in die Vaterschaft zu vermeiden.

Gesetzliche Regelung: TMK Artikel 132

„Wenn die Ehe geendet hat, kann die Frau nicht heiraten, es sei denn, seit dem Ende der Ehe sind dreihundert Tage vergangen. Die Frist endet mit der Entbindung. Wenn festgestellt wird, dass die Frau aus ihrer früheren Ehe nicht schwanger ist oder wenn die Ehegatten, deren Ehe geendet hat, erneut heiraten wollen, hebt das Gericht diese Frist auf.“

Automatisches Ende der Wartezeit

  • Geburt: Der Zeitraum endet automatisch, wenn die Frau ein Kind zur Welt bringt.
  • Wiederverheiratung mit derselben Person: Die Frist gilt nicht.

Fall zur Aufhebung der Wartezeit

Wenn die Frau durch einen Antrag beim Gericht nachweist, dass sie nicht schwanger ist, wird beschlossen, die Frist abzuschaffen. Der Fall unterliegt einem einfachen Gerichtsverfahren und wird in der Regel in einer einzigen Anhörung abgeschlossen.

Erforderliche Dokumente

  • Endgültige Fassung des Scheidungsbeschlusses
  • Gesundheitsbericht („nicht schwanger“-Bericht vom Gynäkologen)
  • Beispiel für eine Personenstandsregistrierung

Gerichtsstand und zuständiges Gericht

  • Beamter: Familiengericht
  • Behörde: Wohnort des Klägers

Verfassungsgerichtliche Diskussionen

In der Debatte darüber, ob die Regelung der Wartefrist eine „Geschlechtsdiskriminierung“ darstellt oder nicht, vertritt der Verfassungsgerichtshof die abweichende Meinung, dass diese Frist bei Vorliegen moderner medizinischer Möglichkeiten (DNA-Test, Schwangerschaftstest) im Hinblick auf den Grundsatz der „Verhältnismäßigkeit“ in Frage gestellt werden müsse. Die Verordnung ist in Kraft; Für die Aufhebung werden jedoch noch rechtliche Änderungen erwartet.

Wenn eine Ehe innerhalb der Wartezeit geschlossen wird

Eine während der Wartezeit geschlossene Ehe ist nicht ungültig; Es kann jedoch zu Vermutungsproblemen hinsichtlich der Frage kommen, wer der Vater des ungeborenen Kindes ist. Es wird durch einen Familienstreit gelöst.

Das Verfahren zur Aufhebung der Wartefrist wird in Kürze abgeschlossen. Wenn Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, können Sie den Prozess beschleunigen.

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