TCK Art. 141-142: Diebstahl und schwere Fälle.
Strafen
- Einfacher Diebstahl (Art. 141): 1-3 Jahre Gefängnis
- Diebstahl in der Wohnung (m.142/1-b): 5-10 Jahre
- Nachts (m.142/1-d): 3-7 Jahre
- Zwei oder mehr Personen (Art. 142/2-a): 5–10 Jahre
- Mit Informationssystem (Art. 142/2-e): 5–10 Jahre
Diebstahl in einem Wohnsitz
- Wohnsitz: ein Ort, an dem Menschen leben
- Einschließlich Nebengebäude
- Anders als ein Arbeitsplatz (TCK Art. 142/1-c)
- Wohnungsimmunität und Diebstahl sind zwei getrennte Straftaten
Diebstahl über das Informationssystem
- Abhebung vom Bankkonto
- Überweisung von einer Krypto-Wallet
- Verwendung einer gefälschten Karte
Entschädigung
- Schaden für das Opfer (Wert der Ware)
- Wiederherstellung von die Diebstahlgegenstände neu
- Vermögensschaden (Personalisierung)
Supreme Court 6. CD und 17. CD
6. CD akzeptiert, dass Diebstahl eine „Inbesitznahme“ erfordert und dass die Person, die die Waren mit Wissen/Einverständnis des Opfers kauft, das Verbrechen des Vertrauensmissbrauchs begeht.
Strafverteidigung wird empfohlen.