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Wertverlustentschädigung in der Kfz-Versicherung

26 Şubat 2026 Versicherungsrecht 2 dk okuma 8 görüntülenme Son güncelleme: 8 Mayıs 2026

Im Falle eines Verkehrsunfalls kommt es auch nach der Reparatur zu einem „Wertverlust“ des Fahrzeugs. Dieser Verlust; Sie kann beim Versicherer des Unfallverursachers beantragt werden; In manchen Fällen steht auch Ihre Kfz-Versicherung auf der Tagesordnung.

Rechtlicher Rahmen

  • TCK-Nr. 2918 Art. 85, 91: Verkehrsversicherung – Schaden der Gegenpartei.
  • TBK Artikel 49: Schadensersatz aus unerlaubter Handlung.
  • Straßenverkehrsordnung: Verschuldensbeurteilung beim Unfall.

Abschreibungskonto

Sie wird vom Experten anhand der folgenden Kriterien berechnet:

  • Marktwert des Fahrzeugs vor dem Unfall.
  • Höhe des Schadens und Art der Reparatur (Lack, Karosserie, Kreuz).
  • Fahrzeugalter, Kilometerstand, Modell.
  • Schadensort (sichtbar/unsichtbar).
  • Rabatt auf mögliche Gebrauchtverkäufe nach der Reparatur.

Verkehrsversicherung und Wertverlust

  • Die Pflichtversicherung der Gegenpartei kommt für den Wertverlust auf.
  • Anspruchsfrist: 2 Jahre ab dem Datum des Vorfalls, spätestens 10 Jahre.
  • Bei Ablehnung durch die Schiedskommission für Versicherungen (Priorität).

Versicherung Versicherung und Wertverlust

  • Die Kfz-Versicherung deckt grundsätzlich keinen Wertverlust ab.
  • In manchen Policen kann es als „zusätzliche Deckung“ angesehen werden.
  • Der Anspruch auf Wertverlust des Fahrzeugs in der Versicherungsleistung ist ein Rückgriff auf die Gegenpartei.

17. HD des Obersten Gerichtshofs – etablierter Ansatz

17. HD verlangt, dass die Differenz zwischen „tatsächlichem Wert vor dem Unfall“ und „tatsächlichem Wert nach der Reparatur“ bei der Berechnung des Wertverlusts zugrunde gelegt wird, dass die bloßen Reparaturkosten den Wertverlust nicht widerspiegeln und dass das Gutachten den Marktstandards entspricht.

Versicherungsschiedskommission

  • Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 5684 bei Versicherungsstreitigkeiten.
  • Betrag bis zu 5.000 TL – endgültige Entscheidung.
  • Oberer Betrag – Einspruch möglich.
  • Dauer: schnell (3–6 Monate).
  • Zuerst Schiedsverfahren, dann Gerichtsverfahren (obligatorisch).

Praktische Tipps

  • Unfallbericht (Vereinbarung der Parteien oder Polizeibericht).
  • Fotos des Schadens am Fahrzeug.
  • Reparaturrechnungen.
  • Gutachten – Wertverlustberechnung.
  • Hinweis an die Versicherung; Antrag der Schiedskommission für Versicherungen.
  • Der Wertverlust kann hohe Beträge erreichen. Anwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht empfohlen.

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