Nach einer Schadensmeldung kann es vorkommen, dass der Kfz-Versicherer die Zahlung mit der Begründung „Richtlinienausnahme“ oder „Benutzerverschulden“ verweigert. Diese Situation ist umstritten.
Typische Ablehnungsgründe
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Fahren ohne Führerschein
- Geschwindigkeitsverstoß
- Renn-/Probefahrt
- Schlüssel im Fahrzeug vergessen (gestohlen)
Einspruchsschritte
- Schriftlich an den VersichererEinspruch + zusätzliches Dokument (Bericht, Zeuge)
- Versicherungsschiedskommission (zwischen 5.000 TL - 1 Million TL)
- Verbraucherschlichtungsausschuss/-gericht
- Handelsgericht erster Instanz (hohe Beträge)
Versicherungsschiedsgerichtsvorteil
- Schnell (4-6 Monate)
- Niedrig Gebühr
- Unter 5.000 TL ohne Gebühr
- Unter 250.000 TL ist die Entscheidung endgültig
Oberster Gerichtshof 11. HD
11. HD akzeptiert, dass der Versicherer bei Entscheidungen über die Ablehnung von Versicherungen den Ablehnungsgrund auf konkrete Dokumente stützen muss und dass ein bloßer Anspruch nicht ausreicht.
Beweissammlung
- Unfallbericht, Sachverständigengutachten
- Fotos vom Unfallort
- Zeugenaussagen
- Dienstleistungsbericht
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