Die Kfz-Versicherung ist eine optionale Versicherung, die den Eigenschaden des Fahrzeugs abdeckt. Der Versicherungsschutz variiert je nach Police.
Standardschutz
- Unfall, Überschlag
- Feuer, Überschwemmung, Diebstahl
- Vandalismus
- Glasbruch
- Naturkatastrophe
Ausnahmen
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Ohne Führerschein
- Geschwindigkeitsübertretung (schwerwiegend)
- Rennen/Probefahrt
- Schlüssel im Fahrzeug vergessen (gestohlen)
- Vorsätzliche Beschädigung
Schadensabwicklung
- Melden Sie den Vorfall sofort dem Versicherer (Meldefrist beträgt in der Regel 5 Tage)
- Erstellen Sie einen Bericht/Bericht
- Experte prüft
- Reparatur bei autorisierter Stelle Service
- Versicherung zahlt Restbetrag
Einspruch gegen Ablehnungsentscheidung
- Schriftlicher Einspruch beim Versicherer
- NGO
- Gericht
Oberster Gerichtshof 11. HD
11. HD akzeptiert, dass die Gründe für die Ablehnung der Versicherung durch ein „konkretes Dokument“ nachgewiesen werden müssen und dass eine bloße Behauptung nicht ausreicht.
Ein Anwalt für Versicherungsrecht wird empfohlen.