Verwaltungs- und Steuerrecht makaleler
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2400: ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN TRANSPORT UND DIE ANsiedlung DER BEVÖLKER DER PROVINZ ARTVİN, DES YUSUFELI-BEZIRKS, DER DÖRFER TEKKALE, IRMAKYANI, MEŞECİK UND YENIKÖY ZU EINIGEN ORTEN AUFGRUND DES BAUS DES YUSUFELI-DAMMS UND DES WASSERKRAFTWERKPROJEKTS (ANZAHL ENTSCHEIDUNG: 2400)
BESCHLUSS Nr. 2400 ÜBER DEN TRANSPORT UND DIE ANsiedlung DER BEVÖLKERUNG DER PROVINZ ARTVİN, DES BEZIRKS YUSUFELI, DER DÖRFER TEKKALE, IRMAKYANI, MEŞECİK UND YENIKÖY ZU EINIGEN ORTEN AUFGRUND DES BAUS DES YUSUFELI-DAMMS UND DES WASSERKRAFTWERKPROJEKTS (ENTSCHEIDUNG NUMMER: 2400) Zweck, Umfang, Umsetzungsrisiken und Fahrplan für die praktische Anwendung des Gesetzes.
Devamını Oku02
Leitfaden zum Gesetz Nr. 2205: ALS ERGEBNIS DER NEUBEWERTUNG DES ERHALTUNGSSTATUS DES NATÜRLICHEN GEBIETS DES TERSAKAN-SEE IM BEZIRK CIHANBEYLI DER PROVINZ KONYA ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE REGISTRIERUNG UND ERKLÄRUNG DES GEBIETS ALS EMPFINDLICHES GEBIET, DAS ENDGÜLTIG SCHUTZZUSTAND IST (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 2205)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2252: KULTURMINISTERIUM, DAS DAS KAPITALRECHT REVOLLIERT
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 1771: BESCHLUSS ÜBER DIE ÄNDERUNG DES ANHANGS „BESCHLUSS ÜBER DIE FESTLEGUNG DER TÄGLICHEN ARBEITSSTUNDEN IM ZENTRUM“ ZUM BESCHLUSS DES MINISTERRATS VOM 12.06.1982 UND NR. 8/5752 (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 1771)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2210: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE SOFORTIGE Enteignung einiger verbesserter Liegenschaften in der Provinz Ankara durch das Ministerium für Umwelt und Urbanisierung zum Zweck des Baus des Windkraftwerks ÇERKEŞ (Entscheidungsnummer: 2210)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2628: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE SOFORTIGE Enteignung einiger Immobilien und ihrer Anlagen durch die Generaldirektion für Autobahnen im Rahmen des Straßenprojekts der Provinz ÇAYELİ-KAPTANPAŞA (Entscheidungsnummer: 2628)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2060: FÜR DIE REALISIERUNG DES ERDGAS-PIPELINE-PROJEKTS ISPIR DISTRICT WERDEN EINIGE IMMOBILIEN, DIE SICH INNERHALB DER GRENZEN DER PROVINZ ERZURUM LIEGEN, VON DER GEMEINSAME AKTIENGESELLSCHAFT FÜR PIPELINES DER GENERALDIREKTION FÜR BENZINVERKEHR GESCHLOSSEN. ENTSCHEIDUNG ÜBER ENTFERNUNG (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 2060)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 1777: ZUM ZWECK DER REALISIERUNG DES ERDGAS-ANSCHLUSSLEITUNGSPROJEKTS DES BEZIRKS ESKIPAZAR WERDEN EINIGE IMMOBILIEN INNERHALB DER GRENZEN DER PROVINZ KARABÜK VON DER GEMEINSAMEN AKTIENGESELLSCHAFT DES GENERALDIREKTORATS FÜR BENZINVERKEHR MIT PIPELINES VERSEHEN. BESCHLUSS ÜBER SOFORTIGE Enteignung (BESCHLUSSNUMMER: 1777)
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