Wenn bei einem Verkehrsunfall ein Verschulden beider Parteien vorliegt, wird die Entschädigung im Verhältnis des Verschuldens aufgeteilt.
Fehlererkennung
- Unfallerkennungsbericht
- Gerichtssachverständiger (Verkehrssachverständiger)
- Forensisches Medizininstitut (bei tödlichem Unfall)
- Versicherungssachverständiger
Berechnungsbeispiel
A ist 70 % defekt, B ist 30 % defekt. Wenn A einen Verlust von 100.000 TL hat: Er kann 100.000 × 30 % = 30.000 TL (perfekter Teil) fordern.
Pertotaler Ansatz
Jede Partei verlangt von der anderen einen Anteil an ihrem eigenen Schaden. Der Rückgriff erfolgt durch Subrogation zwischen den Versicherern.
100 % Verschulden
Die einseitig schuldige Partei kann keine Entschädigung erhalten, zahlt nicht einmal an die andere Partei.
Oberster Gerichtshof 17. HD
17. HD geht davon aus, dass das Gutachten des „Verkehrsingenieurs“ als Grundlage für die Feststellung des Verschuldens herangezogen werden sollte und dass der Unfallbericht kein endgültiger Beweis sei. Kreuzung/RouteAnwalt für Verkehrsentschädigung empfohlen.