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Einziehung (TCK Art. 54-55): Übertragung von Vermögenswerten an den Staat

29 Mayıs 2026 Strafrecht 1 dk okuma 16 görüntülenme Son güncelleme: 8 Mayıs 2026

TCK-Artikel 54-55: Einziehung von Gütern, die Werkzeuge oder Produkte einer Straftat sind.

Arten der Einziehung

  • Güter, die Gegenstand der Straftat sind (Art. 54)
  • Güter, die bei der Begehung der Straftat verwendet wurden (Art. 54)
  • Erträge aus Straftaten (Art. 55)

Typisch Beschlagnahmungsfälle

  • Drogen, Falschgeld, gefälschte Dokumente
  • Bei Diebstahl verwendetes Werkzeug
  • Bei Cyberkriminalität eingesetzter Computer
  • Plünderungswaffe
  • Durch Betrug erlangtes Eigentum

3. Persönlicher Schutz

  • Das Eigentum eines wohlmeinenden Dritten kann nicht beschlagnahmt werden
  • Er muss nachweisen, dass er seine Beziehung zum Kriminellen nicht kennt
  • Andernfalls verliert er das Eigentum

Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten (TCK Artikel 55)

  • Gewinne aus Straftaten
  • Austauschprodukte von Erträgen aus Straftaten (Kauf von Waren usw.)
  • Beschlagnahme des berechneten Betrags
  • Häufig in Geldwäschefällen

Oberster Gerichtshof 5. CD und CGK

5. CD und CGK berücksichtigen bei Einziehungsentscheidungen die Notwendigkeit der „Verhältnismäßigkeit“ und des „Schutzes von Rechten Dritter“.

Strafverteidigung wird empfohlen.

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