Die Berufshaftpflichtversicherung ist ein wichtiger Schutz für Selbstständige (Rechtsanwälte, Finanzberater, Architekten, Ingenieure etc.).
Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung
- Optional (empfohlen) im Rahmen des Anwaltsgesetzes
- Entschädigung bei Berufsfehlern
- Fehlende Zeit, falsche Eingabe etc.
Finanzielle Beraterhaftpflichtversicherung
- Obligatorisch im Rahmen des Gesetzes Nr. 3568 (in bestimmten Fällen)
- Verluste aufgrund falscher Steuer-/SGK-Darstellungen
- Zahlung einer Verwaltungsstrafe durch den Kunden → aus der Versicherung
Architekten-/Ingenieurhaftpflichtversicherung
- Gebäudeinspektionsversicherung (obligatorisch)
- Entwurf Fehler
- Während des Baus auftretende Schäden
Umfang
- Entschädigung aufgrund von Berufsfehlern
- Gerichts-/Rechtsanwaltskosten
- An den Kunden gezahlter Betrag
Ausgeschlossene Risiken
- Vorsätzlicher Fehler (vorsätzlich)
- Verwaltungsstrafen (persönlich)
- Ungesetzliche Berufsausübung
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD akzeptiert, dass die „professionelle Sorgfaltspflicht“ des Freiberuflers streng ist und dass der Versicherer im Falle von Ansprüchen aus „Fahrlässigkeit“ Schutzbemerkungen gegenüber dem Auftraggeber/Kunden abgeben muss.
Ein Anwalt für Versicherungsrecht wird empfohlen.