Ein Motorrad ist ein Kraftfahrzeug, das für schwere Fahrzeuge ein unverhältnismäßiges Risiko darstellt. Die Verletzungsrate bei Unfällen ist hoch.
Entschädigungsansprüche
- Behandlungskosten
- Vorübergehende/dauernde Arbeitsunfähigkeit
- Vermögensschaden
- Pflegekraft/Prothesenkosten
- Entzug der Unterstützung (Tod)
Helmpflicht (KTK Art. 78)
Für Fahrer und Beifahrer besteht Helmpflicht. Bei Fehlen:
- Verwaltungsstrafe
- Mitverschulden Kürzung der Entschädigung (Der Oberste Gerichtshof kann zwischen 20 und 50 % anwenden)
- Ermäßigung, wenn die Verletzung durch das Tragen eines Helms geringer gewesen wäre
Sichtproblem
- Autofahrer bleiben im „toten Winkel“
- Unfälle beim Spurwechsel sind die Folge häufig
- In Sachverständigengutachten berücksichtigt
Oberster Gerichtshof 17. HD
17. HD geht davon aus, dass als Entschädigung für die Verletzung eines Motorradfahrers ohne Helm ein „Gelenkverschulden proportional zur Schwere der Verletzung“ angewendet werden sollte, jedoch kein Rabatt für Verletzungen gewährt werden sollte, die durch die Verwendung eines Helms nicht verhindert werden können.
Versicherung
- Obligatorische Verkehrsversicherung: obligatorisch
- Kfz-Versicherung: empfohlen
- Unfall des Fahrers: zusätzlicher Schutz
Verkehrsanwalt empfohlen.