Die jedes Jahr zwischen Januar und Juli im Rahmen des MTV-Gesetzes Nr. 197 anfallende Steuer kann beanstandet werden, wenn sich herausstellt, dass sie falsch ist.
Gründe für den Einspruch
- Das Fahrzeug wurde verschrottet/gestohlen (Zulassung wurde nicht gelöscht)
- Falsche Steuergruppe (Motorvolumen/Alter)
- Fehler beim Übertragungsdatum
- Deaktiviert Befreiung nicht angewendet. (KTK Artikel 4)
Prozess
- Antrag auf Berichtigung beim Finanzamt und Vorteile der SCT-Befreiung. Die Ausnahme entfällt im Falle einer Übergabe.
Gestohlenes Fahrzeug
Die Registrierung wird mit dem Diebstahlbericht + Sicherheitsbrief gelöscht. Andernfalls fällt MTV weiterhin an.
9. Kammer des Staatsrates
9. Das Ministerium akzeptiert, dass „fehlende tatsächliche Nutzung“ für Fahrzeuge, die nicht abgemeldet wurden, den MTV nicht verringert und dass der Steuerzahler das Verwaltungsverfahren einleiten muss.
Verpassen Sie nicht die Zeit mit einem Anwalt für Steuer-/Verkehrsrecht.