Das türkische Zivilgesetzbuch sieht vier verschiedene Arten von Unterhaltszahlungen für unterschiedliche Zwecke vor.
1. Vorsorglicher Unterhalt (TMK Artikel 169)
Während des Scheidungsverfahrens werden der Ehegatte und die gemeinsamen Kinder vom Richter von Amts wegen bestimmt. Es beginnt mit der Eröffnung des Falles und dauert bis zur Rechtskraft der Entscheidung.
2. Beteiligungsunterhalt (TMK Artikel 182)
Es handelt sich um den Beitrag des Ehegatten, der nach der Scheidung nicht das Sorgerecht hat, zu den Betreuungs-, Bildungs- und Gesundheitskosten des Kindes. Sie dauert, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat bzw., wenn die Ausbildung fortgesetzt wird, bis zum Hochschulabschluss.
3. Armutsunterhalt (TMK Artikel 175)
Die Partei, die aufgrund einer Scheidung in Armut gerät, erhält unbegrenzte Zahlungen im Verhältnis zu ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, sofern das Verschulden nicht schwerwiegender ist. Die Diskussionen über Änderungsanträge, die der Großen Türkischen Nationalversammlung nach 2018 vorgelegt wurden, dauern an.
4. Unterhaltszahlungen (TMK Artikel 364)
Es kann für Eltern und Geschwister beantragt werden, die in Armut geraten, wenn sie nicht helfen. Es ist unabhängig von einer Scheidung.
Berechnungskriterien
- Einkommen und Finanzkraft des Verpflichteten
- Bedürfnis des Begünstigten
- Gemeinsamer Lebensstandard
- Alter und Bildungsbedarf des Kindes
Anpassungsfall (TMK-Artikel 176/4)
Wenn sich die Bedingungen ändern (Erhöhung/Reduzierung des Einkommens, Änderung der Bedürfnisse), kann eine Klage auf Erhöhung/Kürzung des Unterhalts eingereicht werden.
3. HD-Ansatz des Obersten Gerichtshofs
Zuständiges Gericht
Familiengericht, Wohnort des Klägers oder Beklagten.
Für Unterhaltsfälle wird die Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht empfohlen.