Forstgesetz Nr. 6831 und Gesetz über Kultur- und Naturgüter Nr. 2863: Das Bauen auf geschützten Flächen unterliegt strengen Regeln.
Arten des Schutzes
- Waldland (Staatsforst)
- Naturpark, Nationalpark
- STANDORTgebiete (archäologisch, natürlich, städtisch, historisch)
- Natur Denkmal
- Wildtierschutzgebiet
Auf Waldgrundstücken
- Bauen ist generell verboten
- Begrenzte Nutzung durch Zuweisung (49 Jahre)
- Zuweisung für Hotels, Fabriken und Unterkünfte möglich
- Umweltministerium und Forstministerium genehmigen
2/B-Grundstücke
- Früher Wald, aber verloren Qualifikationen Grundstücke
- Kann unter bestimmten Bedingungen verkauft werden
- Rechteinhaber haben Vorrang
Bau des Geländes
- Genehmigung der Denkmalschutzbehörde ist erforderlich
- Vorhandene Bauwerke sind registriert
- Renovierung mit zusätzlicher Genehmigung
- Neubau mit strengen Auflagen (traditionelle Architektur)
Strafrechtliche Haftung
- Unerlaubter Bau auf Waldflächen: TCK Artikel 184
- Unerlaubte Änderungen im SIT-Gebiet: Strafen des Gesetzes Nr. 2863
- Abrissentscheidung
Abrissentscheidung
- Verwaltungsbehörde entscheidet
- Einspruch beim Verwaltungsgericht
- Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
- Die Abbruchkosten werden von der erhoben Eigentümer
Staatsrat 6. Kreis
6. Das Ministerium akzeptiert, dass Allokationsentscheidungen in Waldflächen im „öffentlichen Interesse“ liegen sollten und dass Allokationen für kommerzielle Zwecke streng überwacht werden sollten.
Anwalt für Umwelt- und Immobilienrecht wird empfohlen.