Bei einigen Verstößen im Geltungsbereich des KTK wird das Fahrzeug vom Verkehr ausgeschlossen. Das Kennzeichen wird vorübergehend abgenommen und das Fahrzeug angeschlossen.
Gründe für den Ausschluss vom Verkehr
- Fahren ohne Versicherung
- Fahrzeug ohne Inspektion (lange Zeit)
- Nicht zugelassenes Fahrzeug
- Schwere KTK-Verstöße (Alkohol 3+ Mal)
- Änderung (gegen die Fahrerlaubnis)
Entzug Ablauf
- Der Mangel wird behoben (Versicherung, Inspektion, Änderungserstattung)
- Antrag beim Verkehrsamt
- Strafen werden bezahlt
- Das Kennzeichen wird zurückgegeben
Fristen
- Das Kennzeichen, das nicht innerhalb von 30 Tagen eintrifft, wird storniert
- Es muss ein neues Kennzeichen ausgestellt werden (zusätzliche Gebühr)
Änderung
- Muss mit der Lizenz übereinstimmen (Motor, Karosserie, Farbe)
- Ansonsten ist ein Verkehrsverbot + Zulassungsänderung obligatorisch
- Typgenehmigungsbescheinigung ist für den Motorwechsel erforderlich
Oberster Gerichtshof / Staatsrat
Der Staatsrat verlangt, dass Verkehrsverbotsentscheidungen getroffen werden „Verhältnismäßig“ und der Weg zur Wiederherstellung sollten offen gehalten werden, und Ansprüche höherer Gewalt werden bewertet.
Praktische Empfehlungen
- Überprüfen Sie den Versicherungs-/Inspektionsstatus, bevor Sie in den Verkehr gehen
- Autorisierter Service + Führerscheinwechsel vor der Änderung
- Wenn das Nummernschild beschlagnahmt wird, wenden Sie sich rechtzeitig an
Verkehr Anwalt wird empfohlen.