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Fehlende/überschüssige Versicherungskosten (TTK Art. 1462)

26 Nisan 2026 Versicherungsrecht 1 dk okuma 90 görüntülenme

TTK-Artikel 1462: Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Wert der versicherten Güter entsprechen.

Unvollständige Versicherung

  • Versicherungskosten < realer Wert
  • Schaden wird anteilig bezahlt
  • Beispiel: Waren im Wert von 100.000 TL, 50.000 TL versichert → 50 % werden ausgezahlt.

Versicherungsüberschreitung

  • Versicherungskosten > tatsächlicher Wert
  • Entschädigung wird nur auf den tatsächlichen Wert gezahlt
  • Die Prämie des übersteigenden Teils wird zurückerstattet (falls unwissentlich)
  • Bewusst überhöhte Versicherung = Versicherungsbetrug

Doppelte Versicherung

  • Mehr als eine Versicherung für das Gleiche Eigentum
  • Die Gesamtentschädigung darf den tatsächlichen Wert nicht übersteigen
  • Versicherer teilen sich anteilig

Oberster Gerichtshof 11. HD

11. HD geht davon aus, dass bei der Unterversicherung die „Durchschnittsregel“ angewendet werden sollte und dass im Falle einer unbeabsichtigten Unterdeklaration des Versicherten eine anteilige Zahlung geleistet wird.

Praktische Empfehlungen

  • Bestimmen Sie die Versicherungskosten anhand des tatsächlichen Marktwerts
  • Folgen Sie der jährlichen Wertsteigerung
  • Vermeiden Sie Doppelversicherungen

Versicherungsrecht Anwalt wird empfohlen.

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