Versicherungssachverständiger ist unparteiischer Sachverständiger in der Schadensbeurteilung und -bewertung.
Pflichten des Sachverständigen
- Schadensbeurteilung
- Ermittlung der Schadenskosten
- Ursachenermittlung
- Berichterstellung
Unparteilichkeitsprinzip
- Sowohl für den Versicherer als auch für die versicherte Messe
- Wird professionell durchgeführt Verantwortung
- SEDDK-Register
Gutachterbericht
- Detail des Schadens
- Erläuterung des Grundes
- Reparaturkosten
- Gesamtbewertung
- Qualität des offiziellen Dokuments
Unabhängiger Sachverständiger
- Vom Sachverständigen der Parteien ausgewählt
- Sorgt für Abwägung mit denen des Versicherers Bericht
- Kann auch Gerichtssachverständiger sein
Oberster Gerichtshof 11. HD
11. HD akzeptiert, dass der Versicherungssachverständige eine „unparteiische Sachverständigenmeinung“ abgeben sollte und dass bei Berichten, die zugunsten des Versicherers voreingenommen sind, ein unabhängiger Sachverständiger zu Rate gezogen werden sollte.
Praktische Empfehlungen
- Befolgen Sie den Sachverständigenberichtsprozess
- Fragen Sie im Zweifelsfall nach einem unabhängigen Sachverständigen
- Kopie des Berichts unbedingt
Versicherung Rechtsanwalt empfohlen.