Versicherungsbetrug hat schwerwiegende strafrechtliche und rechtliche Folgen.
Betrugsarten
- Vorgetäuschter Schaden (Meldung eines Unfalls, der nicht stattgefunden hat)
- Überhöhter Schadensersatzanspruch
- Vorsätzliche Verbrennung/Zerstörung von Eigentum
- Gefälschte Rechnung
- Unmögliche Aktivität (z. B. Personenunfall im Todesfall)
- Doppelte Versicherung Betrug
Strafrechtliche Konsequenzen (TCK Art. 157-158)
- Betrug: 1-5 Jahre Haft
- Qualifiziert (für Versicherungszwecke): 3-10 Jahre + Geldstrafe
- TCK Art.158/1-h: Betrug zum Zweck des Versicherungsvertrags
Legal Folgen
- Kündigung des Vertrages
- Rückerstattung der gezahlten Entschädigung (mit Zinsen)
- Schadenersatz des Versicherers
- Vermerk „Betrug“ im Versicherungsregister
Rechte des Versicherers
- Nichtzahlung der Entschädigung
- Rückerstattung der zuvor gezahlten Entschädigung
- Strafbeschwerde
- Wesentlich Schadensersatz
Insurance Information and Monitoring Center (SBM)
- Datenaustausch zwischen allen Versicherern
- Verdächtige Kundenwarnung
- Gefälschte Schadenserkennungsalgorithmen
Oberster Gerichtshof 23. CD und 11. HD
23. CD akzeptiert, dass bei Versicherungsbetrug „organisierte“ und systematische Akten als qualifizierter Betrug gewertet werden, und 11. HD akzeptiert, dass der Versicherer die gezahlte Entschädigung jederzeit zurückfordern kann.
Ein Anwalt für Versicherungsrecht wird empfohlen.