Versicherungspolicen sind meist jährlich und verlängern sich automatisch. Der Kunde hat ein Ablehnungsrecht.
Verlängerungsprozess
- Der Versicherer macht 30 Tage vor dem Fälligkeitsdatum eine Mitteilung
- Die neue Prämienhöhe wird angegeben
- Der Kunde kann Einspruch erheben oder ablehnen
- Wenn er schweigt, erfolgt eine Verlängerung (gemäß der Police)
Verweigerungsrecht
- Der Kunde kann jederzeit Ablehnung
- 30 Tage Kündigungsfrist vor Verlängerung empfohlen
- Bei Ablehnung erlischt die Police bei Fälligkeit
Übermäßiger Preisanstieg
- Kann verstanden werden, wenn die Schadenfreiheitsgrenze gesunken ist
- Ansonsten Widerspruchsrecht
- Verbraucherschlichtungsstelle/Gericht
Vorzeitige Kündigung
- Der Kunde kann die Police innerhalb seiner Frist kündigen Zeitraum
- Prämie für den nicht genutzten Zeitraum wird (anteilig) zurückerstattet
- Der Versicherer kann bestimmte Abzüge vornehmen (im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen)
Oberster Gerichtshof 11. HD
11. HD akzeptiert, dass es als „unlautere Praxis“ angesehen wird, wenn der Versicherer dem Kunden Schaden zufügt, indem er die „automatische Verlängerung“ an eine Bedingung knüpft.
Praktische Empfehlungen
- Erneuerungsdatum im Kalender eintragen
- Preisvergleich durchführen (mindestens 3 Versicherer)
- Überprüfen, ob sich der Bedarf geändert hat
Versicherungsrecht Anwalt empfohlen.