Es gibt spezielle Mechanismen zum Schutz des Versicherten im Falle einer Insolvenz der Versicherungsgesellschaft.
SEDDK-Prüfung
- SEDDK (Versicherungs- und Privatrentenregulierungs- und Aufsichtsbehörde) führt eine kontinuierliche Überwachung durch
- Intervention, wenn finanzielle Unzulänglichkeit festgestellt wird
- Übertragungs-, Fusions-, Liquidationsoptionen
Garantie Fonds
- Garantie für Lebensversicherung und Rentenfonds
- Teilweiser Schutz der versicherten Rechte
- Zahlung innerhalb der Grenze
Bei Insolvenz des Verkehrsversicherers
- Versicherungskonto kommt ins Spiel (Art. 108 KTK)
- Die Zahlung erfolgt an den Geschädigten
- Rückzahlung aus der Insolvenz Nachlass
Laufende Schäden
- Schäden, die vor der Insolvenz entstanden sind, liegen auf dem Tisch. Kosten
- In die Rangliste aufgenommen
- Privilegierte Einstufung
Was der Versicherte tun sollte
- Befolgen Sie die Insolvenzankündigung
- Wenn ein Schaden vorliegt, wenden Sie sich innerhalb eines Monats an den Schreibtisch
- Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung
- Suchen Sie nach einem neuen Versicherer
Oberster Gerichtshof 11. HD und 23. HD
11. HD und 23. HD geht davon aus, dass bei der Insolvenz des Versicherers ein „protektionistischer Versichertenkommentar“ abgegeben werden sollte und dass der Umfang des Garantiefonds und des Versicherungskontos weit gefasst werden sollte.
Anwalt für Versicherungsrecht wird empfohlen.