Familie ist die rechtliche Verbindung zwischen dem Kind und den Eltern. Sie wird durch Geburt, Anerkennung, Heirat oder eine richterliche Entscheidung festgestellt. Auch eine Absage ist möglich.
Feststellung der Vaterschaft
- Verwandtschaft mit der Mutter: Geburt (TMK Artikel 282)
- Endgültigkeit beim Vater: Vermutung der Ehe (Art. 285), Anerkennung (Art. 295) oder richterlicher Beschluss (Art. 301)
Vaterschaftsfall (TMK Artikel 301)
Für ein uneheliches Kind kann die Mutter oder das Kind beantragen, dass die Vaterschaft durch eine richterliche Entscheidung festgestellt wird. Dauer: 1 Jahr ab der Geburt bzw. Erwachsenwerden des Kindes.
Ablehnung der Vaterschaft (TMK Artikel 286)
Der Ehemann kann innerhalb eines Jahres Klage einreichen und geltend machen, dass das geborene Kind nicht ihm gehört. DNA-Test ist entscheidend.
DNA-Test
Der Richter kann durch Gerichtsbeschluss einen DNA-Test anordnen. Das Forensic Medicine Institute führt den Test durch. Das Vermeiden des Tests führt zu einer nachteiligen Vermutung.
2. HD-Ansatz des Obersten Gerichtshofs
Folgen der Vaterschaft
- Nachname des Kindes
- Sorgerecht
- Unterhaltspflicht
- Erbrecht
Zuständiges Gericht
Familiengericht.
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