Die Stornierung der Reise durch den Reiseveranstalter oder die Erbringung vertragswidriger Leistungen löst eine Schadensersatzpflicht aus.
Entschädigungsgegenstände
- Rückerstattung des Reisegeldes
- Preisminderung (schlechte Leistung)
- Vermögensschäden
- Rücktransport
- Nebenkosten (Reservierung). usw.)
Entschädigung für finanzielle Schäden
- Zweck des Urlaubs: Erholung/Unterhaltung
- Immaterieller Schaden
- Höhe: proportional zum Reisepreis
Verfahren
- Schriftliche Beschwerde bei der Agentur
- TÜRSAB
- Verbraucherschlichtungsstelle / Gericht
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD akzeptiert, dass „die organisatorische Verantwortung der Agentur“ bei Pauschalreisen schwer ist und dass das Recht des Opfers auf materielle und moralische Entschädigung vorbehalten bleibt.
Anwalt für Verbraucherentschädigung wird empfohlen.