Gefährliche Tätigkeiten sind in den meisten Versicherungspolicen durch einen Ausschluss abgedeckt. Es sind besondere zusätzliche Richtlinien erforderlich.
Typische gefährliche Aktivitäten
- Fallschirmspringen, Gleitschirmfliegen
- Tauchen, Freitauchen
- Klettern, Bergsteigen
- Rennen (Motor, Auto, Fahrrad)
- Bungee-Jumping, Base-Jumping
- Boxen, Kampfsport (professionell)
- Hubschrauber, Ultraleicht
Versicherungspolice
- Lebensversicherung: meist Ausnahme
- Unfallversicherung: in Sonderzusatzprämie enthalten
- Gesundheit: Behandlungskosten Ausnahme
Meldepflicht
- Wenn Sie die Tätigkeit als Hobby ausüben, ist eine Anzeige erforderlich
- Ansonsten Versicherungskündigung/Verweigerung der Entschädigung
Sonderzuschlag Policen
- Hobbyversicherung
- Sportversicherung
- Abenteuertourismusversicherung
Oberster Gerichtshof 11. HD
11. HD akzeptiert, dass die Ausnahme „gefährliche Aktivität“ „angemessen sein und im Voraus mitgeteilt“ werden sollte und dass der Versicherungsschutz für Aktivitäten fortbesteht, die der Versicherte nicht kennt/vorhersagt.
Praktische Empfehlungen
- Benachrichtigen Sie den Versicherer im Voraus über die von Ihnen durchgeführte Aktivität
- Es kann sinnvoll sein, eine zusätzliche Prämie zu zahlen
- Schließen Sie vor dem Ereignis eine Sonderversicherung ab (Führungen)
Anwalt für Versicherungsrecht empfohlen.