Das Versäumnis, eine Verkehrsmeldung zu unterzeichnen, hebt die Strafe nicht auf. Der Bericht wird mit dem Vermerk „Unterschrift verweigert“ erstellt und bearbeitet.
Häufiges Missverständnis
Die Vorstellung „Wenn ich nicht unterschreibe, gibt es keine Strafe“ ist falsch. Der vom Beamten im Rahmen von KTK und KK erstellte Bericht ist auch ohne Unterschrift gültig.
Richtiges Vorgehen
- Lesen Sie den Bericht sorgfältig durch
- Bei falschen Angaben bitten Sie um „Anmerkung“
- Unterschreiben (Unterschrift ist keine Annahme der Strafe)
- Einspruch gegen das Friedensstrafgericht innerhalb von 15 Tagen
Einspruch Gründe
- Der Beamte ist unbefugt
- Der Inhalt des Berichts ist falsch
- Das Gerät ist fehlerhaft (Alkohol, Geschwindigkeit)
- Es liegt kein Verstoß vor
- Höhere Gewalt
Oberster Gerichtshof 19. CD
19. CD akzeptiert, dass das Gutachten mit dem Vermerk „Von der Unterzeichnung Abstand nimmt“ als alleinige Aussage des Amtsträgers gilt, das Gegenteil jedoch durch konkrete Beweise/Zeugen nachgewiesen werden kann.
Praxistipp
Beachten Sie bei der Unterzeichnung den Vermerk „ohne Vorbehalt“. Dadurch wird das Widerspruchsrecht in der Folge gestärkt.
Beauftragen Sie den Prozess mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.