Das Sorgerecht ist die rechtliche Bindung und Autorität zwischen den Eltern und dem Kind (TMK Artikel 335). Es besteht die Möglichkeit zu entscheiden, wem nach der Scheidung das Sorgerecht zuerkannt wird, oder das Sorgerecht im Laufe der Zeit zu ändern.
Das Wohl des Kindes
Bei allen Entscheidungen über das Sorgerecht legt der Richter das „Wohl des Kindes“ als vorrangiges Kriterium zugrunde. Dieses Prinzip ergibt sich aus Artikel 3 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und Artikel 182 des TMK.
Vom Richter berücksichtigte Faktoren
- Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Kindes
- Aktuelle Bindung zu den Eltern
- Wirtschaftliche und soziale Bedingungen der Parteien
- Die Bildungs- und Entwicklungsbedürfnisse des Kindes
- Die Auswirkung der Feindseligkeit zwischen Eltern auf das Kind
- Berichte von Pädagogen/Psychologen (Sozialuntersuchungsbericht)
Die Meinung des Kindes einholen
Der Verfassungsgerichtshof hat betont, dass in vielen Einzelanträgen die Einholung der Meinung eines Kindes im kognitiven Alter (ca. 8 Jahre und älter) im Rahmen des Rechts auf ein faires Verfahren zwingend erforderlich ist. Die Stellungnahmen werden von Richtern, Fachpädagogen oder Kinderübergabezentren eingeholt.
Bedingungen für den Sorgerechtswechsel (TMK-Artikel 183)
Gemeinsames (gemeinsames) Sorgerecht
Das gemeinsame Sorgerecht ist im türkischen Recht seit langem ein umstrittenes Thema. In der Entscheidung mit der Nummer 2017/11733 E. - 2017/13117 K. der 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts wurde akzeptiert, dass gemeinsame Sorgerechtsentscheidungen auch nach innerstaatlichem Recht getroffen werden können, da Protokoll Nr. 11 von der Großen Nationalversammlung der Türkei genehmigt wurde. Voraussetzung ist jedoch: Es wird von den Parteien gemeinsam beantragt und dient dem Wohl des Kindes.
Pflichten der Depotbank
- Pflege, Erziehung und Vertretung des Kindes (TMK Artikel 339)
- Die Aufrechterhaltung der persönlichen Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil darf nicht beeinträchtigt werden
- Verwaltung etwaiger Vermögenswerte des Kindes (Art. 352)
Wichtige Rechtsprechung des Obersten Berufungsgerichts
Gerichtsstand und zuständiges Gericht
- Beamter: Familiengericht
- Behörde: Gericht am Wohnort des Kindes
Sorgerechtsfälle haben entscheidende Konsequenzen für die Zukunft des Kindes; Es wird empfohlen, den Prozess mit einem im Familienrecht erfahrenen Anwalt zu beauftragen.