Artikel 183 des TMK regelt, dass das Sorgerecht geändert werden kann, wenn die Partei, die das Sorgerecht ausübt, ihre Pflichten vernachlässigt, sie grob missbraucht oder im Falle einer grundlegenden Änderung (Wiederverheiratung, Umzug).
Gründe für die Änderung
- Gesundheitsproblem / mangelnde Fürsorge des Sorgerechtsinhabers
- Neue Ehe und ungeeignetes Umfeld für die Kind
- Wechsel der Stadt/des Landes
- Körperliche/psychische Schädigung des Kindes. Gewalt
- Der Wunsch des Kindes (im Zeitalter der Wahrnehmung)
Ansatz des 2. HD des Obersten Gerichtshofs
Der 2. HD des Obersten Gerichtshofs strebt eine enge Auslegung des Konzepts der „substanziellen Änderung“ in Fällen eines Sorgerechtswechsels und den Nachweis mit konkreten Beweisen an, dass die Änderung zum Wohle des Kindes erfolgt.
Die Unterstützung eines Anwalts für Familienrecht wird empfohlen.