TMK Artikel 183: Das Sorgerecht kann geändert werden, wenn sich die Situation nach der Sorgerechtsentscheidung ändert.
Gründe für die Änderung
- Vernachlässigung des sorgeberechtigten Elternteils
- Bösartige Behandlung des Kindes
- Tod/Krankheit des sorgeberechtigten Elternteils
- Antrag des Kindes (über 12 Jahre alt, angehört zu)
- Wiederverheiratung des sorgeberechtigten Elternteils (Unvereinbarkeit mit dem neuen Ehegatten)
Prozess
- Fall vor dem Familiengericht
- Zuhören des Kindes (falls vorhanden)
- Pädagogenbericht
- SHM-Bericht (Sozialamt)
- Entscheidung
Kindergeld Grundsatz
- Verfassung Art.41 + TMK
- Das Gericht berücksichtigt stets das Wohl des Kindes
- Finanzieller Vorteil/Nachteil ist zweitrangig
Oberster Gerichtshof 2. HD
2. HD akzeptiert, dass ein Sorgerechtswechsel erfolgt, wenn sicher ist, dass dies dem Wohl des Kindes dient und vorübergehende Schwierigkeiten nicht der Grund für den Wechsel sind.
Anwalt für Familienrecht wird empfohlen.