TBK Art.65, TKHK Art.4: Der Hersteller trägt die volle Verantwortung für den Schaden, der durch den Mangel des Produkts entsteht.
Haftungsarten
- Produktionsfehler
- Konstruktionsfehler
- Mangelnde Informationen (Warnung/Anweisung)
Verantwortliche
- Hersteller
- Importeur
- Händler
- Verkäufer (mehrere)
Entschädigung
- Behandlungskosten
- Sachschaden
- Pädagogischer Schaden
- Produkt Wert
Typische Beispiele
- Explodierender Telefonakku
- Verdorbenes Essen
- Fehlerhafte Medizin
- Gefährliches Spielzeug
- Autopanne
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD akzeptiert, dass es sich bei der Produkthaftung um eine „verschuldensunabhängige Haftung“ handelt und dass der Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist, wenn ein Herstellungsfehler nachgewiesen wird.
Die Einschaltung eines Anwalts für Schadensersatz wird empfohlen.