TCK-Artikel 232: „Jeder, der eine der Personen, mit denen er in derselben Wohnung lebt, misshandelt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten bis zu einem Jahr bestraft.“ Vernachlässigung)
Typische Verhaltensweisen
- Kontinuierliche verbale Beleidigungen, Herabwürdigung
- Erniedrigung
- Verhindern von Nahrungs-/Gesundheitsbedürfnissen
- Wirtschaftlicher Druck (Geld verstecken)
- Soziale Isolation (Trennung von Verwandten und Freunden)
Beschwerde Verpflichtung
Dieses Verbrechen wird von Amts wegen verfolgt. Es ist keine Beschwerde erforderlich.
Zusammenhang mit Gesetz Nr. 6284
Im Fall von TCK Artikel 232 kann die Staatsanwaltschaft auch eine Aussetzung im Rahmen des Gesetzes Nr. 6284 beantragen. Für Frauen/Kind-Opfer wird zusätzlicher Schutz gewährt.
Ansatz des Obersten Gerichtshofs
Der Oberste Gerichtshof geht davon aus, dass „Misshandlungen“ „Kontinuität“ und „systematischer Natur“ aufweisen müssen und dass einmalige Ereignisse als Beleidigung oder Verletzung gewertet werden.
Entschädigung
Das Opfer steht gegen den Täter. Er kann eine Klage auf wirtschaftlichen und moralischen Schadensersatz einreichen.
Anwalt für Familien-/Strafrecht wird empfohlen.