TMK Artikel 194: Für die Verfügung über den Familienwohnsitz ist die Zustimmung des Ehegatten erforderlich.
Anmerkung zum Familienwohnsitz
- Der Ehegatte kann die Eigentumsurkunde beantragen und einen Vermerk darauf anbringen lassen
- 3. Benachrichtigung an Personen
- Spätere Stornierung möglich
Ungültige Transaktionen
- Alle Ersparnisse ohne Zustimmung des Ehepartners
- Kann auch nach Jahren storniert werden
Oberster Gerichtshof 8. HD und 2. HD
8. HD akzeptiert, dass am Wohnsitz der Familie „die Einwilligung des Ehepartners zwingend erforderlich ist“ und dass im Falle eines Mangels die Ersparnisse als absolut ungültig gelten.
Anwalt für Familien- und Immobilienrecht wird empfohlen.