Türkiyes erstes Kernkraftwerk, Akkuyu, wird von Rosatom (Russland) in Mersin gebaut.
Rechtsstruktur
- Regierungsabkommen zwischen der Türkei und Russland
- Modell „Build-Operate-Own“
- JSC AKKUYU NUCLEAR (Projektgesellschaft)
- Türkisches Recht + internationales Recht Anträge
Genehmigungsverfahren
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Türkische Atomenergiebehörde (TAEK / NDK)
- Zonen-/Baugenehmigungen
- EMRA-Lizenz
Umwelteinwände
- Von Umweltverbänden eingereichte Fälle
- Zypern/Türkei Meerwasser Auswirkungen
- Atommüllentsorgung
- Unfallrisiko
Abfallmanagement
- Schwach-/mittelradioaktiver Abfall: Türkei
- Hochradioaktiver Abfall: Rückführung nach Russland gemäß Vereinbarung (gegen Gebühr)
- Vorübergehende Lagerung 2–3 Jahre
Versicherung
- Eine nukleare Haftpflichtversicherung ist obligatorisch
- Internationale Abkommen (Paris Übereinkommen, Wiener Übereinkommen)
- Staatliche Haftung im Falle eines Unfalls
Tarif
- Festpreiskaufgarantie (USD)
- 15 Jahre Garantie
- Preis ist umstritten (über dem Marktpreisanspruch)
Andere Nuklearprojekte
- Kernkraftwerk Sinop (ausgesetzt)
- İğneada (noch nicht begonnen)
- Geplant für bis zu 3 Kraftwerke
Council of State 14. Ministerium
14. Das Ministerium akzeptiert, dass die Grundsätze der „öffentlichen Gesundheit“ und „Umweltsicherheit“ bei Nuklearprojekten äußerst streng angewendet werden müssen und dass Genehmigungen in Fällen, in denen wissenschaftliche/technische Berichte nicht ausreichen, widerrufen werden können.
Anwalt für Energie- und Umweltrecht wird empfohlen.