Das Mediationsvertragsdokument erhält unter bestimmten Voraussetzungen Urteilsqualität.
Voraussetzungen für die Urteilsqualifikation
- Von Anwälten unterzeichnet
- Oder das Zivilfriedensgericht hat einen Vermerk abgegeben
Vorteile
- Direktes Vollstreckungsverfahren
- Vollstreckung mit Urteil (EBL Art. 32)
- Schnelle Sammlung
Einspruch begrenzt
- Vorwurf der Ungültigkeit der Vereinbarung
- Fehler, Betrug, Unterdrückung
- Klage vor dem Zivilgericht des Friedens
Oberster Gerichtshof 12. HD
12. HD akzeptiert, dass das Mediationsvereinbarungsdokument „klar und durchsetzbar“ sein muss und dass mehrdeutige Aussagen die Durchsetzbarkeit erschweren.
Mediationsanwalt wird empfohlen.