Um Mediator zu werden, muss ein bestimmter Ausbildungs- und Zertifizierungsprozess abgeschlossen werden.
Grundvoraussetzungen
- Absolvent der juristischen Fakultät
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung
- 140 Stunden grundlegende Mediationsausbildung (vom Justizministerium anerkannte Ausbildungseinrichtung)
- Justizministerium Prüfung
Trainingsinhalt
- Mediationstheorie
- Kommunikations- und Verhandlungstechniken
- Ethische Regeln
- Rechtsstreitigkeiten
- Dokumentenvorbereitung
- Praktische Fälle (Rollenspiel)
Prüfung
- Organisiert vom Justizministerium
- Multiple Choice + Szenario Fragen
- Erforderliche Mindestpunktzahl: festgelegte Quote
Spezialisierte Ausbildung
Es ist eine zusätzliche Spezialausbildung erforderlich, um in bestimmten Bereichen vermitteln zu können:
- Familienmediation
- Wirtschaftsmediation
- Wirtschaftsmediation
- Verbrauchermediation
Registrierung und Erneuerung
- Die Eintragung in das Register wird mit einem Jahresbeitrag erneuert
- Kontinuierliche berufliche Weiterbildung ist obligatorisch
- Ethische Verstöße können zur Löschung aus dem Register führen
Mediation als Rechtsanwalt
Rechtsanwälte können Mediation parallel zu ihrer rechtlichen Tätigkeit durchführen. Dies verschafft Ihnen einen beruflichen Vorteil.