Das Gesetz über Mediation in Zivilstreitigkeiten Nr. 6325 regelt die Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Mediators.
Anforderungen für die Tätigkeit als Mediator (Art. 20)
- Türkischer Staatsbürger, Absolvent der juristischen Fakultät
- 5 Jahre Berufserfahrung
- Mediationsausbildung (140 Stunden)
- Prüfung
- Registrierung beim Justizministerium in die Kanzlei
Behörden
- Zusammenführung der Parteien
- Bereitstellung der Kommunikation
- Vorbereitung des Vertragstextes
- Verwaltung von Sitzungen
Grenzen der Befugnisse
- KEINE Entscheidungsbefugnis (Unterschied zu einem Mediator)
- Kann keine Rechtsberatung erteilen
- Unparteiisch muss sein Behandelt
Vertraulichkeit
- Aussagen in der Mediation sind vertraulich
- Können später nicht als Beweismittel in einem Verfahren verwendet werden
- Strafrechtliche Haftung bei Zuwiderhandlung (Art. 34)
Haftung
- Geldrechtliche und moralische Entschädigung für illegale Mediation Aktivität
- Registerlöschung
- Strafrechtliche Haftung
Gebühr
Es wird eine Gebühr erhoben, die auf dem vom Justizministerium festgelegten Mindestlohntarif basiert.