Wirtschaftskriminalität sind Wirtschaftskriminalität, die von Unternehmensleitern und Fachleuten begangen wird.
Typische Straftaten
- Steuerhinterziehung (Türkisches Gesetz Nr. 213 Art. 359)
- Gefälschte Rechnung (Erstellung/Verwendung gefälschter Dokumente)
- Geldwäsche (TCK Art. 282)
- Vertrauensmissbrauch (TCK). Artikel 155)
- Diebstahl (TCK Artikel 142 – Unternehmenseigentum)
- Bankkriminalität (Gesetz Nr. 5411)
Strafen
- Steuerhinterziehung: 18 Monate – 3 Jahre + Geldstrafe
- Gefälschte Rechnung: 3–8 Jahre + Geld
- Geldwäsche: 3–7 Jahre + Geld
MASAK-Meldung verdächtiger Transaktionen
- Banken, Finanzberater, Anwälte
- Meldung verdächtiger Transaktionen an MASAK
- Unterlassene Meldung: zusätzliche Strafe
5. CD und 7. CD des Obersten Gerichtshofs
5. CD erkennt an, dass „systematische Natur“ ein erschwerender Faktor bei Wirtschaftskriminalität ist und dass auch organisierte Kriminalität innerhalb des Unternehmens organisierte Kriminalität darstellen kann.
Die Einschaltung eines Strafverteidigers wird empfohlen.