Landjagdgesetz Nr. 4915 und andere Gesetze: Wildtier- und Artenschutz.
Geschützte Arten
- Greifvögel (Adler, Habicht)
- Wilde Säugetiere (Bär, Wolf)
- Reptilien (Meeresschildkröte, Schlange)
- Endemische Pflanzenarten
- Wasserlebewesen (caretta)
Verbotene Handlungen
- Jagd (ohne Erlaubnis)
- Eiersammeln
- Nestzerstörung
- Lebensraumzerstörung
- Illegaler Verkauf
Strafen
- Verwaltungsstrafe
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit (TCK) Art. 181)
- Entzug des Jagdscheins
- Beschlagnahme von Tieren
Schutzgebiete
- Naturpark
- Nationalpark
- Wildtierschutzgebiet
- Naturdenkmal
- Naturschutzgebiet
CITES (gefährdete Arten)
- Türkei Partei
- Verbotener Artenhandel
- Zollkontrolle
- Hohe Strafen
Jagdbestimmungen
- Jagdschein (Ausbildung + Prüfung)
- Jagdsaison
- Arten und Quoten, die gejagt werden können
- Jagdgebiete
Endemisch Arten
- In der Türkei einzigartige Arten
- Pflanze: 3.000+
- Tier: einige Schmetterlings-, Reptilien- und Vogelarten
- Besonderer Schutz
14. Außenministerium des Außenministeriums
14. Das Ministerium akzeptiert, dass der Schutz der biologischen Vielfalt im Rahmen des „Rechts künftiger Generationen“ bewertet werden sollte und aus wirtschaftlichen Gründen nicht außer Acht gelassen werden darf.
Anwalt für Umweltrecht wird empfohlen.