Menschen der von Umweltzerstörung betroffenen Region können eine kollektive Schadensersatzklage einreichen.
Massenverletzung
- Opfer aus derselben Region
- Gleicher Schadstoff
- Strategie für die gemeinsame Einreichung einer Klage
- Kostenteilung
Geforderter Schadensersatz
- Gesundheitsprobleme (Krebs, Atemwege)
- Verlust von landwirtschaftlichen Produkten
- Verlust von Sachwerten
- Vermögensschäden
Beweis
- Sachverständiger (Toxikologe, Ökologe)
- Ärztliche Gutachten
- Umweltverträglichkeitsanalyse
- Statistische Gesundheitsdaten
Oberster Gerichtshof 4. HD
4. HD geht davon aus, dass in Schadensersatzfällen, die sich aus Umweltzerstörung ergeben, eine Beziehung aus „gewöhnlichem Grund“ ausreichend ist und dass eine Sammelklage von Vorteil ist, wenn die Zahl der Opfer groß ist.
Anwalt für Umwelt- und Schadensersatzrecht wird empfohlen.