Umweltverbände und Ökologie-NGOs haben die Klagebefugnis, Umweltschutzfälle einzureichen.
Klagefähigkeit
- Umweltschutzklausel in der Satzung
- Fälle mit Bezug zum Tätigkeitsbereich
- Zuständiges Verwaltungsgericht
- Interessen im Rahmen von İYUK Art.2
Typisch Fälle
- Aufhebung der positiven UVP-Entscheidung
- Aufhebung von Bebauungsplanänderungen
- Aufhebung der Lizenz
- Schließungsantrag
- Wiedereinsetzung
Zugelassenes Gericht
- Verwaltungsgericht
- Im Allgemeinen die Provinz, in der sich das Projekt befindet
- Beschwerde: BAM
- Beschwerde: Staatsrat
Wichtige Fälle
- Cerattepe/Artvin-Bergbaufall
- Tarsus/Adana-Schutzgebietsfälle
- Salda Lake-Fall
- Kernkraftwerk Akkuyu
��ffentliche Beteiligung
- Öffentliche Sitzung des UVP-Prozesses
- Recht auf Erhalt von Informationen
- Meinung Benachrichtigung
- Recht, eine Klage einzureichen (Einzelperson und Vereinigung)
Aussetzung der Ausführung
- Kritisch bei Projekten, die irreversiblen Schaden verursachen können
- Das Gericht prüft die Akte
- Trifft eine Entscheidung
- Das Projekt wird vorübergehend gestoppt
Staatsrat 14. Kammer und 6. Kammer
Abteilungen, Umweltverbände Es legt die Prozessfähigkeit breit aus und unterstützt die Öffentlichkeit dabei, eine aktive Rolle im Umweltschutz zu übernehmen.
Verfassungsartikel 56
„Jeder hat das Recht, in einer gesunden und ausgewogenen Umwelt zu leben.“
Anwalt für Umweltrecht wird empfohlen.