Das Verbrechen des sexuellen Übergriffs ist ein Sexualverbrechen, das Handlungen umfasst, die die körperliche Immunität einer Person ohne deren Zustimmung verletzen. Dies ist in Artikel 102 des TCK geregelt.
Gesetzliche Regelung: TCK Artikel 102
„Jede Person, die durch sexuelles Verhalten die körperliche Immunität einer Person verletzt, wird auf Anzeige des Opfers mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren bestraft.“
Qualifizierte Umstände (TCK Art. 102/2-3)
- Einführen eines Organs oder eines anderen Gegenstands in den Körper: Mindestens 12 Jahre
- Nicht einvernehmlicher Geschlechtsverkehr des Ehepartners:Abhängig von der Beschwerde
- Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit
- Das Opfer gerät in ein Wachkoma oder stirbt
- Verarbeitung mit mehr als einer Person
- Verpflichtet nach Abstammung, Abstammung, Geschwister, Stiefvater/Mutter
- Missbrauch des Einflusses des Amtes
Beschwerde und Untersuchung
Beschwerdefrist
Die einfache Version des Verbrechens des sexuellen Übergriffs hängt von der Anzeige ab. Beschwerdefrist: 6 Monate ab Kenntnis des Täters und der Tat. Qualifizierte Fälle werden von Amts wegen verfolgt.
Erste Dinge, die zu tun sind
Victim Rights
- Kostenloser Anwalt (von der Anwaltskammer)
- Unterstützung durch das Gewaltpräventions- und Überwachungszentrum (ŞÖNİM)
- Unterbringung in einem Tierheim
- Einstweilige Verfügung im Rahmen des Gesetzes Nr. 6284
- Identitätsinformationen verbergen
- Antrag auf geschlossene Anhörung
- Psychologische Unterstützung
- Recht, eine Klage auf Schadensersatz einzureichen
Beweissammlung und forensische Medizin
In Akten über sexuelle Übergriffe sind physische Beweise (DNA, Körperspuren), medizinische Berichte (gynäkologische/körperliche Untersuchung), psychiatrische Berichte und Zeugenaussagen die kritischsten Elemente. Maßgebend ist in den meisten Fällen das Gutachten des Rechtsmedizinischen Instituts (ATK).
Gericht des Obersten Gerichtshofs CGK und einschlägige Kammerrechtsprechung
Unterscheidung von sexuellen Übergriffen und ähnlichen Straftaten
- TCK-Artikel 103 – Sexueller Missbrauch eines Kindes:Für Opfer unter 18 Jahren
- TCK-Artikel 105 – Sexuelle Belästigung:Ohne Verletzung der körperlichen Immunität
- TCK-Artikel 104 – Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen: 15–18 Jahre alt, mit Einwilligung, aber ohne strafrechtliche Haftung
Andere Maßnahmen als Sanktionen
- Entzug bestimmter Rechte (TCK Artikel 53)
- Eintragung in das Sexualstrafregister
- Supervision und Beratung
- Kontinuierliche aufgezeichnete Überwachung, wenn gegen Kinder verübt wird
Sexuelle Übergriffe erfordern sowohl strafrechtliche als auch psychologische Sensibilität. Für eine reibungslose Abwicklung des Prozesses ist es notwendig, die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für die Vertretung oder Verteidigung des Opfers in Anspruch zu nehmen.