Wenn mehr als ein gegen ein Kind begangenes Verbrechen zusammen beurteilt wird, werden gemeinsame Regeln und zusammengesetzte Straftaten angewendet.
Typische Szenarien
- Kindesmissbrauch + Inhaftierung (TCK-Artikel 109)
- Kindesmissbrauch + Bedrohung
- Verletzung + Bedrohung
- Häusliche Gewalt + sexueller Missbrauch
Strafen Kombination
- Im Allgemeinen echte Verbindung (getrennt)
- In einigen Fällen zusammengesetzte Kriminalität (Art. 43)
- Gleiche Absicht → Kette
- Unterschiedliche Absicht → getrennte Strafen
Kinderschutz
- Generaldirektion für Kinderdienste kommt ins Spiel
- Entfernung aus der Familie (vorübergehender Verlust von Sorgerecht)
- Schutzfamilie / Wohnheim
- Behandlung und Rehabilitation
Oberster Gerichtshof 14. CD
14. CD geht davon aus, dass bei zusammengesetzten Straftaten gegen Kinder die Bewertung „jeder Straftat einzeln“ nur dann zu einer Kettenkriminalität führen kann, wenn ein gemeinsames Ziel vorliegt.
Anwalt für Straf- und Kinderrecht wird empfohlen.