Um den Nachnamen des Kindes zu ändern, ist eine familiengerichtliche Entscheidung und in der Regel die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.
Änderungsgründe
- Adoption
- Alleinige Fürsorge der Mutter
- Unbekannte Person in der Familie (einzige Mutter)
- Nachname peinlich/Spitzname
- Kommunikation in der Familie keine
Prozess
- Fall vor dem Familiengericht
- Einwilligung des anderen Elternteils (falls vorhanden)
- Antrag des Kindes (über 12 Jahre alt)
- Bericht des Pädagogen
- Entscheidung
Vom Nachnamen des Vaters zum Nachnamen der Mutter
- Mutter kann über das beantragen Justiz
- Die Zustimmung des Vaters ist erforderlich (allgemeine Regel)
- Der Vater ist nicht auffindbar/kein Kontakt = Gerichtsentscheidung
Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs
- Das Kind kann seinen Nachnamen selbst wählen
- Gerichtsentscheidung ist erforderlich
- Auch hier ist eine Begründung erforderlich
Oberster Gerichtshof 2. HD und 18 HD
2. HD akzeptiert, dass die Änderung des Nachnamens des Kindes genehmigt wird, wenn klar ist, dass es im besten Interesse des Kindes ist und dass eine bloße Meinungsverschiedenheit der Eltern nicht ausreicht.
Anwalt für Familienrecht wird empfohlen.