Das türkische Strafgesetzbuch verwendet die Definition von „Kind“ für Opfer unter 18 Jahren und legt fest, dass viele Verbrechen als qualifizierter Fall mit schwerer Strafe geahndet werden sollten.
Beispiele für qualifizierte Fälle bei Verbrechen gegen Kinder
- Vorsätzlicher Mord – an einem Kind (TCK Art. 82/1-d): erschwertes Leben Freiheitsstrafe
- Sexueller Missbrauch (TCK). Artikel 103): 8-15 Jahre, Einsetzen eines Organs in den Körper: 16+ Jahre
- Abtreibung/Fehlgeburt (TCK Artikel 99-100)
- Misshandlung (TCK Artikel 232/2)
- Verletzung von Pflichten aus dem Familienrecht (TCK Artikel 233)
Kindes Opfer Schutz
- Geschlossene Anhörung
- Kinderüberwachungszentrum (ÇİM)
- Einmalige Aussage
- In Anwesenheit eines Pädagogen/Psychologen
- Freier Anwalt
- Verheimlichung der Identität
Kindertäter
- 0-12 Jahre: Keine strafrechtliche Verantwortlichkeit (TCK-Artikel 31/1)
- 12–15 Jahre: Ermäßigung + Sicherheitsmaßnahmen
- 15–18 Jahre: Strafminderung (TCK Artikel 31/3)
Kindergerichte
Die Akten von Kindertätern oder Opfern werden vor dem Kindergericht verhandelt. Richter und Staatsanwälte sind im Kinderrecht geschult.
Die Unterstützung von Kinderrecht- und Strafverteidigern wird empfohlen.