Es kann ein Vollstreckungsverfahren gegen den Elternteil eingeleitet werden, der das Kind trotz der Sorgerechtsentscheidung nicht abgibt.
Vollstreckungsverfahren (EBL Art. 25/A)
- Gerichtliche Entscheidung an die Vollstreckungsbehörde
- Anordnung zur Übergabe des Kindes
- Zwangsübergabe an die widerstrebende Partei
- Polizeiintervention
Zentrum für Kindesübergabe (ÇTM)
- Pädagoge/Psychologe unter der Aufsicht von
- Übergabe des Kindes ohne Trauma
- Beteiligte treffen sich nicht persönlich
- Empfehlung des Gerichts
Drohung eines Sorgerechtswechsels
- Anhaltende Nichtübergabe = Sorgerechtswechsel
- TMK-Artikel-183-Fall
- Verhaltenswidriges Verhalten zum Wohl des Kindes
Strafrechtliche Haftung
- TCK-Artikel 234: Entführung/Inhaftierung eines Kindes
- 3 Monate – 1 Jahr Haft
- Auf Beschwerde
Oberster Gerichtshof 2. HD
2. HD akzeptiert, dass der Elternteil, der die Entbindung des Kindes verhindert, mit Sanktionen wegen Sorgerechtsänderung rechnen muss und eine anhaltende Behinderung als dem Wohl des Kindes zuwider angesehen wird.
Anwalt für Familienrecht wird empfohlen.