TBK Artikel 53: Wem der Unterhalt des Verstorbenen entzogen wird, kann eine finanzielle Entschädigung verlangen.
Personen, die als Unterhalt gelten
- Ehepartner, Kind, Eltern (auch wenn keine gesetzlichen Erben)
- Verlobte (sofern konkreter Unterhalt vorliegt)
- Stiefkind (tatsächlicher Unterhalt)
- Pflegebedürftig Geschwister
Berechnung
- Einkommen des Verstorbenen
- Balance-Lebenserwartung (TRH 2010)
- Aktiv-/Passivzeitraum
- Anteilssätze (pro Ehegatte, Kind)
- Rabatt
Versicherungsgrenze
- Sterbegeld der Verkehrsversicherung (jährlich). aktualisiert)
- Überschüssiger Teil des defekten Treibers
Oberster Gerichtshof 17. HD
17. HD geht davon aus, dass „TRH 2010“ bei der Berechnung des Unterhaltsverlusts verwendet werden sollte und dass nicht registriertes Einkommen auch für diejenigen bewertet werden sollte, die für den Mindestlohn arbeiten.
Ein Anwalt für Schadensersatzansprüche ist ein Muss.