Erdgasmarktgesetz Nr. 4646: Erdgasversorgung und -verteilung.
Marktstruktur
- BOTAŞ: Import und Großhandel
- Vertriebsunternehmen: İGDAŞ, BAŞKENT GAZ usw. (regionale Monopole)
- Lieferant:Freie Auswahl Verbraucher
- Verbraucher: Einzelperson/Branche
Abonnententypen
- Privatabonnenten (am häufigsten)
- Gewerbe/Kleinindustrie
- Großindustrie (kostenloser Verbraucher)
- Stromerzeugungsschalttafeln
Abonnementtransaktionen
- Abonnement (Kombikessel/Zähler). Installation)
- Einschalten des Zählers
- Monatliche Rechnung
- Unterbrechung/Aktivierung
Tarif
- Kaufpreis von BOTAŞ
- Kosten der Vertriebsgesellschaft
- EMRA-Gewinnmargenkontrolle
- Tarif für Privathaushalte
- Gewerblich/industriell unterschiedlich
Rechnung Einspruch
- Innerhalb von 15 Tagen beim Verteilunternehmen
- Antrag auf Zählerkontrolle
- Unabhängiges Gutachten
- EMRA + Verbraucherschlichtungsstelle
Gründe für hohe Rechnungen
- Zählerausfall
- Falscher Indexwert
- Kesselstörung (hoher Verbrauch)
- Tarifänderung
Natürlich Gaszähler
- Wohnbereich: G4-Zähler (am häufigsten)
- Gewerblich: G6, G10 usw.
- Intelligenter Zähler (Fernablesung)
- Zählerwechsel: Pflicht einer Vertriebsgesellschaft
13. Kammer des Staatsrates
13. Das Ministerium akzeptiert, dass für Erdgasabonnenten die Kriterien „transparente Rechnung“ und „angemessener Tarif“ angewendet werden sollten.
Ein Anwalt für Energierecht wird empfohlen.