Stromproduktionslizenzen werden im Rahmen des Elektrizitätsmarktgesetzes Nr. 6446 und der EMRA-Vorschriften ausgestellt.
Lizenztypen
- Erzeugungslizenz (>1 MW)
- Autoproduzentenlizenz
- Großhandelslizenz
- Einzelhandelsverkaufslizenz
- Vertriebslizenz
- Lieferung Lizenz
Unlizenzierte Produktion
- Keine Lizenz für Anlagen unter 1 MW erforderlich
- Für Eigenverbrauchszwecke
- Überschüssige Produktion wird an das Netz verkauft (Abrechnung)
- Einfacher Antragsprozess
Antragsbedingungen
- Türkisches Unternehmen (Aktienbestand/begrenzt)
- Minimum Kapital
- Technische Kompetenz
- Umweltverträglichkeitsprüfung (falls erforderlich)
- Einhaltung der Zoneneinteilung
YEKDEM (Renewable Energy Support Mechanism)
- Einkaufsgarantie für Erzeuger erneuerbarer Energien
- Festpreis (USD-basiert, periodisch)
- 10 Jahre Garantie
- Zusätzliche Haushaltsgeräte Anreiz
Prozess
- Antrag bei EMRA
- Associate-Lizenz (3 Jahre)
- Investitionszeitraum
- Produktionslizenz
- Aktivität
Council of State 13th Department
13. Das Ministerium akzeptiert, dass EMRA-Lizenzverweigerungsentscheidungen auf „objektiven Gründen“ beruhen sollten und dass die Grenzen des administrativen Ermessens im Rahmen des Gesetzes liegen.
Ein Anwalt für Energierecht wird empfohlen.