Wenn der Ehegatte, der Unterhalt erhält, mit einer anderen Person zusammenlebt, kann ein Antrag auf Unterhaltsaufhebung eingereicht werden.
Bedingungen
- Offizielle Ehe (automatisch beendet)
- Zusammenleben (auch wenn nicht offiziell)
- Gemeinsamer Wohnsitz
- Dauerhafter finanzieller Unterhalt
Nachweis
- Zeuge Erklärungen
- Gemeinsame Rechnung
- Beiträge in sozialen Medien
- Erklärungen von Nachbarn
- Gemeinsames Kind (falls vorhanden)
Prozess
- Unterhaltsentzugsfall vor dem Familiengericht
- Beweise vorlegen
- Zeugen anhören
- Entscheidung
Oberster Gerichtshof HGK
HGK akzeptiert, dass die Feststellung des „Zusammenlebens“ anhand von konkreten Beweisen getroffen werden muss und dass nur kurzfristige Beziehungen keinen Grund für den Unterhaltsentzug darstellen.
Beteiligungsunterhalt
- Der für das Kind gezahlte Unterhalt wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Ex-Ehepartner mit jemand anderem zusammenlebt
- Kinder richtig
Wiederverheiratung
- Automatischer Unterhalt wird abgeschafft
- Keine gerichtliche Entscheidung erforderlich
- Nur Benachrichtigung genügt
Anwalt für Familienrecht empfohlen.